FAQ
Allgemein
1. Was ist die Auszeichnung „Busfreundliche Destination“?
Die Auszeichnung „Busfreundliche Destination“ zeichnet Städte, Regionen & Freizeitattraktionen aus, die den Bustourismus fördern. Ziel ist es, Destinationen zu ehren, die Busreisenden, dem Fahrpersonal und allen an einer Busreise Beteiligten eine komfortable, nachhaltige und gut organisierte Erfahrung ermöglichen.
2. Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Destinationen aus Baden-Württemberg können sich selbst bewerben oder für den Wettbewerb vorgeschlagen werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
3. Was sind die wichtigsten Wettbewerbskriterien?
- Willkommenskultur & Infrastruktur: Busparkplätze, gute Anbindung an Sehenswürdigkeiten.
- Servicequalität & Kundenorientierung: Unterstützung bei der Planung von Gruppenreisen, Rabatte für Busgruppen und Fahrpersonal.
- Innovation & Zukunftsfähigkeit: Konzepte zur Förderung des Bustourismus.
Nachhaltigkeit & Umweltbewusstsein: Ökologische Infrastruktur und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. - Kundenzufriedenheit & Feedbackkultur: Nutzung von Feedbacks zur Serviceverbesserung.
Bewerbung
4. Wie kann man sich bewerben?
Destinationen haben die Möglichkeit, sich selbst für die Auszeichnung zu bewerben oder von Dritten nominiert zu werden. Eine Teilnahme kann bis zum 12. Dezember für das Folgejahr über unser Online-Formular erfolgen.
5. Kann der Fragebogen nur online ausgefüllt werden?
Ja, die Teilnahme am Wettbewerb ist nur durch die Bearbeitung des Online Fragebogens möglich.
6. Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist trifft eine Experten-Jury die Entscheidung. Die Auszeichnung wird jährlich auf der CMT in Stuttgart im Rahmen der Veranstaltung „Tag des Bustourismus“ überreicht.
7. Fallen Kosten für die Bewerbung an?
Nein, die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
Bewerbungsprozess
8. Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular, das zur Verfügung gestellt wird. Dort sollen relevante Informationen zur Stadt, Region bzw. Freizeitattraktion sowie deren Maßnahmen und Konzepte zur Förderung des Bustourismus eingereicht werden.
9. Welche Informationen werden in der Bewerbung benötigt?
Die Bewerbung sollte eine Beschreibung Ihrer Stadt, Region bzw. Freizeitattraktion in Bezug auf die Auszeichnungskriterien enthalten. Es gilt aufzuzeigen, wie der Bustourismus vor Ort aktiv gefördert wird. Dabei können Sie flexibel auf verschiedene Aspekte eingehen, wie z.B. die Infrastruktur (z.B. Busparkplätze, Beschilderung), angebotene Services für Busreisende, innovative Konzepte oder Maßnahmen zur Nachhaltigkeit. Es gibt keine festen Vorgaben – wir möchten Ihnen Raum geben, Ihre Stärken und Besonderheiten in Bezug auf den Bustourismus zu präsentieren.
10. Wer trifft die Entscheidung über die Gewinner?
Eine Experten-Jury bestehend aus Vertretern von WBO und GBK trifft die Entscheidung.
11. Wer gehört zur Jury des Wettbewerbs?
Die Jury setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der WBO- und GBK-Geschäftsstelle sowie zwei Unternehmern des WBO und zwei Unternehmern der GBK zusammen. Diese Experten bewerten die Bewerbungen und entscheiden über die Gewinner des Wettbewerbs.
12. Wer sind die Initiatoren des Wettbewerbs?
Die Auszeichnung „Busfreundliche Destination“ wird vom Verband der Baden-Württembergischen Busunternehmen e.V. (WBO) und der Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. (GBK) ins Leben gerufen und organisiert.
Datenschutz
13. Wie wird mit meinen persönlichen Daten umgegangen?
Die bei der Bewerbung angegebenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, die auf der Webseite einsehbar sind.
14. Werden meine Daten nach dem Wettbewerb gelöscht?
Ja, sofern es nicht zu einer Auszeichnung kommt. Die Daten derjenigen Teilnehmer die keine Auszeichnung erhalten, werden nach Abschluss des Verfahrens gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gelöscht, sofern sie nicht für gesetzlich erforderliche Zwecke weiterverarbeitet werden müssen.
Haftungsbeschränkung
15. Gibt es eine Haftung des Veranstalters im Falle von Schäden?
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder der Teilnahme an der Auszeichnung entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Teilnahme am Verfahren entstehen könnten.
16. Was passiert, wenn ich die Teilnahmebedingungen nicht einhalte?
Falls ein Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht einhält, kann die Bewerbung ohne Vorankündigung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Falsche Angaben können zur Disqualifikation führen.