FAQ
Allgemein
Die Auszeichnung „Busfreundliche Destination“ zeichnet Städte, Regionen & sonstige Destinationen aus, die den Bustourismus fördern. Ziel ist es, Destinationen zu ehren, die Busreisenden, dem Fahrpersonal und allen an einer Busreise Beteiligten eine komfortable, nachhaltige und gut organisierte Erfahrung ermöglichen.
Destinationen aus Baden-Württemberg können sich selbst anmelden oder für die Auszeichnung vorgeschlagen werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Willkommenskultur & Infrastruktur: Busparkplätze, gute Anbindung an Sehenswürdigkeiten.
- Servicequalität & Kundenorientierung: Unterstützung bei der Planung von Gruppenreisen, Rabatte für Busgruppen und Fahrpersonal.
- Innovation & Zukunftsfähigkeit: Konzepte zur Förderung des Bustourismus.
- Nachhaltigkeit & Umweltbewusstsein: Ökologische Infrastruktur und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs.
- Kundenzufriedenheit & Feedbackkultur: Nutzung von Feedbacks zur Serviceverbesserung.
Bewerbung
Destinationen haben die Möglichkeit, sich selbst für die Auszeichnung anzumelden oder von Dritten nominiert zu werden. Eine Teilnahme kann bis zum 12. Dezember für das Folgejahr über unser Online-Formular erfolgen.
Ja, die Teilnahme an der Auszeichnung ist nur durch die Bearbeitung des Online-Fragebogens möglich.
Nach Ablauf der Anmeldefrist trifft eine Experten-Jury die Entscheidung. Die Auszeichnung wird jährlich auf der CMT in Stuttgart im Rahmen der Veranstaltung „Tag des Bustourismus“ überreicht.
Nein, die Teilnahme an der Auszeichnung ist kostenfrei.
Bewerbungsprozess
Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular, das zur Verfügung gestellt wird. Dort sollen relevante Informationen zur Stadt, Region bzw. Freizeitattraktion sowie deren Maßnahmen und Konzepte zur Förderung des Bustourismus eingereicht werden.
Die Anmeldung sollte eine Beschreibung Ihrer Stadt, Region bzw. Freizeitattraktion in Bezug auf die Auszeichnungskriterien enthalten. Es gilt aufzuzeigen, wie der Bustourismus vor Ort aktiv gefördert wird. Dabei können Sie flexibel auf verschiedene Aspekte eingehen, wie z.B. die Infrastruktur (z.B. Busparkplätze, Beschilderung), angebotene Services für Busreisende, innovative Konzepte oder Maßnahmen zur Nachhaltigkeit. Es gibt keine festen Vorgaben – wir möchten Ihnen Raum geben, Ihre Stärken und Besonderheiten in Bezug auf den Bustourismus zu präsentieren.
Eine Experten-Jury bestehend aus Vertretern von WBO und GBK trifft die Entscheidung.
Die Jury setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der WBO- und GBK-Geschäftsstelle zusammen. Diese Experten sichten die Anmeldungen und entscheiden über die Destinationen, welche ausgezeichnet werden.
Die Auszeichnung „Busfreundliche Destination“ wurde vom Verband der Baden-Württembergischen Omnibusunternehmen e.V. (WBO) und der Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. (GBK) ins Leben gerufen.
Datenschutz
Die bei der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Auszeichnung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, die auf der Webseite einsehbar sind.
Ja, sofern sie nicht für gesetzlich erforderliche Zwecke sowie für die Veröffentlichung der Auszeichnung weiterverarbeitet werden müssen.
Mit dem Upload von Bildern und dem Klicken auf den Button "absenden" erklären Sie sich damit einverstanden, dass der WBO e.V. und die gbk e.V. Ihre Bilder bei einer Auszeichnung im Rahmen des Tag des Bustourismus (bspw. durch Einblenden in den Präsentationsfolien) und zu werblichen Zwecken der Auszeichnung im Nachgang (u.a. in den Social Media-Kanälen des WBO wie z.B. facebook und instagram) nutzt. Grundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) der DSGVO. Diese können Sie für die Zukunft widerrufen. Für Weiteres verweisen wir Sie auf die Datenschutzerklärungen auf der Homepage des WBO e.V. (https://www.wbo.de/datenschutz.html) und der gbk e.V. (https://www.buskomfort.de/datenschutz/).
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Anmeldung oder der Teilnahme an der Auszeichnung entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Teilnahme am Verfahren entstehen könnten.
Falls ein Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht einhält, kann die Anmeldung ohne Vorankündigung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Falsche Angaben können zur Disqualifikation führen.

